Mietervertretungen gibt es eine Menge, teils selbst organisiert von engagierten Mietern, teils von den Wohnungsbaugesellschaften, nennen sie sich Mieterbeirat oder Mieterrat, wobei die letztgenannten nun per Gesetz den kommunalen WBGen in Berlin „verordnet“ wurden.
Eher als ungeliebte Pickel, denn als Mitbestimmung der Mieter werden sie von den Geschäftsführern der WBGen gesehen.
Dazu kommen professionell geführte Vereine wie der Berliner Mieterverein, der sich ebenfalls als Vertreter der Mieterinteressen sieht, sich diese Vertretung allerdings auch honorieren lässt. Dafür kann er Rechtsberatungen durchführen und Mieter bei Rechtsstreitigkeiten gegenüber dem Vermieter auch mit Fachanwälten vertreten.
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