Nachdem sich nun jeder, der etwas von Wohnungspolitik versteht oder zu verstehen glaubt, dazu geäußert hat, Juristen ihr Pro und Contra publizierten und private Bauherren und Vermieter ebenso wie einige Genossenschaften ihre Krokodilstränen in die Öffentlichkeit getragen haben, wird es wohl Zeit noch einmal auf das Für und Wider einzugehen.
Eine Veranstaltung mit zwei Juristen aus dem Bereich Mietrecht hat auch mir ein paar neue Erkenntnisse beschert. Warum also diese Informationen nicht mit den Lesern meines Blogs teilen?
Die Unterschiede zwischen dem Mietrecht – Bundesrecht, im BGB festgelegt – und dem Wohnungswesen – seit 2006 Landesrecht nach Föderalismusreform – hatte ich bereits mit einem Artikel zu erklären versucht, der Für und Wider eines Mietendeckels aufzeigte.
Das Mietpreisrecht gehört seit 1917 zum privaten und öffentlichen Preisrecht, das nicht im BGB festgelegt ist, sondern zum Zivilrecht gehört.
Daher gehört es zum Wohnungswesen und damit ist es Landesrecht, also kann das Land Berlin Mietpreise festlegen.Read more